Glücksspielsperre & Cruks
MÖGLICHKEIT FÜR GÄSTE, SICH VOM SPIELEN BEI FAIR PLAY CASINOS AUSZUSCHLIESSEN/AUF EIGENEN WUNSCH EINE SPIELPAUSE EINZULEGEN
Ein Antrag auf eigene Initiative/die Einlegung einer Spielpause kann über eine sogenannte weiße Liste gestellt werden. Dies ist eine Liste, die Sie als Gast beantragen können (um sich selbst zu schützen oder auf Empfehlung/sanften Drängen unsererseits), um ein standortgebundenes Zutrittsverbot für ein Casino zu erhalten. Die weiße Liste hat präventiven/schützenden Charakter und ist 6 Monate lang gültig.
MÖGLICHKEIT FÜR GÄSTE, SICH DURCH REGISTRIERUNG BEI CRUKS/EINEM GLÜCKSSPIELSTOPP VON GLÜCKSSPIELEN AUSZUSCHLIESSEN
DIE REGISTRIERUNG BEI CRUKS IST AUF ZWEI WEISEN MÖGLICH:
Wenn sich Ihr Spielverhalten nach verschiedenen Interventionen nicht verbessert und nach einer gründlichen Untersuchung und einem persönlichen Gespräch/Gespräch durch den Manager Responsible Gambling der begründete Verdacht besteht, dass Sie als Gast durch übermäßige Teilnahme an Glücksspielen oder durch Spielsucht sich selbst und/oder Ihren Angehörigen Schaden zufügen können, empfiehlt Ihnen der Manager Responsible Gambling als Gast eine freiwillige Sperre im Zentralregister für Glücksspielsperren (CRUKS). Die Glücksspielbehörde wird über diese Empfehlung informiert, wobei alle Registrierungen aus der Spielerinterventionsakte/den Besuchsfrequenzen begründet werden.
Artikel 27ja, Absatz 4:https://wetten.overheid.nl/BWBR0002469/2022-10-01/#TiteldeelIVb_Artikel27ja
Artikel 30v, Absatz 4: https://wetten.overheid.nl/BWBR0002469/2022-10-01/#TiteldeelVA_Paragraaf5_Artikel30v
Artikel 31m, Absatz 4:https://wetten.overheid.nl/BWBR0002469/2022-10-01/#TiteldeelVb_Afdeling4_Artikel31m
Wenn Sie bei Cruks registriert sind, werden Sie von allen Casinos, Spielhallen und legalen Glücksspielseiten mit einer niederländischen Lizenz ausgeschlossen. Die Glücksspielbehörde wird über diese Empfehlung informiert. Fair Play Casino hat sich in seiner Suchtpräventionspolitik ausdrücklich dafür entschieden, (stark) gefährdete Spieler nicht nur regional, sondern direkt landesweit durch eine Cruks-Registrierung von unserem Glücksspielangebot auszuschließen.
Möchten Sie Ihren Spielstopp kündigen? Das ist erst nach Ablauf der ersten 6 Monate Ihres Spielstopps möglich. Nicht früher. Wenn Sie Ihren Spielstopp vorzeitig kündigen, erhalten Sie eine Bedenkzeit von 8 Tagen. Nach 8 Tagen können Sie Ihren Spielstopp endgültig kündigen, indem Sie sich mit Ihrem DigiD anmelden. Haben Sie mehrere Staatsangehörigkeiten? Geben Sie diese in „Mein Spielstopp” ein. Haben Sie mehr als einen Reisepass? Geben Sie alle Ihre Staatsangehörigkeiten in Cruks über „Mein Gokstop” ein. So stellen Sie sicher, dass Sie während Ihres Gokstop wirklich nicht spielen können. Auch nicht mit einem anderen Reisepass.Am Ende Ihrer Registrierung endet Ihr Gokstop automatisch. Sie müssen nichts unternehmen und erhalten auch keine Benachrichtigung.
Wenn ein dauerhafter Ausschluss erforderlich ist, ist das Spielverhalten derart, dass ein weiteres Spielen an anderer Stelle nicht in Ihrem Interesse als Gast und in dem Ihrer Angehörigen liegt. Denn dann würde das Risikoverhalten an anderer Stelle fortgesetzt und die negativen Folgen würden sich nur noch verstärken.
Cruks wurde von der Regierung ins Leben gerufen und hat als Hauptziel die Bekämpfung/Eindämmung der Spielsucht. Es sorgt dafür, dass Gäste, freiwillig oder unfreiwillig, von allen Anbietern von Glücksspielen ausgeschlossen werden. Damit ist es eine zusätzliche Barriere für problematische Spieler. Es ist dann nicht mehr möglich, andere (legale) Orte zu suchen, um den „Glücksspielhunger” zu stillen. Wenn Sie als Gast im Register aufgeführt sind, müssen auch Schritte unternommen werden, um Ihnen die richtige Hilfe anzubieten. Dies geschieht unverbindlich und ist daher keine Verpflichtung. Letztendlich sind Sie selbst dafür verantwortlich, die angebotene Hilfe auch in Anspruch zu nehmen.
FREIWILLIG:
Auf der Websitehttps://cruksregister.nl/ finden Sie weitere Informationen und können sich bei Cruks registrieren. Sie können sich für eine Registrierung von mindestens 6 Monaten bis maximal 99 Jahren entscheiden. Dies ist auf zwei Arten möglich:
- Sie können sich über DigiD registrieren; dies funktioniert sofort.
- Sie können sich mit einem Papierformular anmelden. Dieses müssen Sie ausdrucken, ausfüllen und per Post verschicken. Nach einigen Tagen sind Sie dann angemeldet.
Wir sind stets bestrebt, mit Risikospielern in einen Dialog zu treten und gemeinsam die richtigen (weiteren) Schritte zu erörtern. Deshalb möchten wir, dass sich Gäste freiwillig auf Empfehlung und nach Aufklärung und sicherlich auch mit Hilfe von FPC registrieren. Ein Ausschluss hat nämlich die beste Wirkung, wenn Sie sich als Gast selbst dafür entscheiden. Falls erforderlich, in Kombination mit einer Behandlung Ihrer Spielsucht. Siehe hierzu:https://kansspelautoriteit.nl/voor-zakelijke-aanbieders/ uitsluitregister/kennisgeving-problematisch-speelgedrag/
UNFREIWILLIG:
Als Anbieter von risikoreichen Glücksspielen ist FPC verpflichtet, seine Gäste auf Anzeichen einer Spielsucht zu überwachen. Besteht der Verdacht, dass ein Gast durch übermäßige Teilnahme oder durch Spielsucht sich selbst oder seinen Angehörigen Schaden zufügen könnte und sich als Gast nach Beratung durch den Manager Responsible Gambling nicht freiwillig bei Cruks registrieren lässt, wird der Manager Responsible Gambling dies der Glücksspielbehörde melden und beantragen, diesen Gast unfreiwillig bei Cruks zu registrieren. In beiden Fällen (freiwillige oder unfreiwillige Empfehlung) wird die Glücksspielbehörde zunächst selbst eine Untersuchung durchführen (mit vorgelegtem Spielerinterventionsdossier und Besuchsfrequenz) und nach sorgfältiger Abwägung über eine mögliche Registrierung im Cruks-Register entscheiden. Die Glücksspielbehörde wird das Dossier prüfen und sich mit dem Gast in Verbindung setzen. Dieser Prozess dauert mindestens 6 Wochen. Nach der endgültigen Entscheidung wird die (unfreiwillige) Registrierung in Cruks aktiviert. Diese beträgt dann immer 6 Monate. Siehe auch:https://kansspelautoriteit.nl/voor-zakelijke-aanbieders/uitsluitregister/kennisgeving-problematisch-speelgedrag/
Eine unfreiwillige Eintragung in das Cruks-Register kann auch von einer Person aus Ihrem unmittelbaren Umfeld beantragt werden, die eine persönliche Beziehung zu Ihnen als Gast hat (ein Dritter mit einem berechtigten Interesse), beispielsweise ein Ehepartner, ein anderes Familienmitglied, ein vom Gericht bestellter Vormund, Pfleger oder Verwalter oder auf Antrag einer Suchtberatungsstelle. Siehe hierzu:https://kansspelautoriteit.nl/veilig-spelen/gokproblemen/gokstop-ander-aanvragen/Angehörige sollten sich bewusst sein, dass die Glücksspielbehörde den betreffenden Gast über den Antrag informiert, wobei auch der Name des Antragstellers genannt wird. Darüber hinaus ist mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 6 Wochen zu rechnen.