ÜBERWACHUNG, REGISTRIERUNG, MASSNAHMEN
REGISTRIERUNG UND ANALYSE DES SPIELVERHALTENS MIT ENTSPRECHENDEN INTERVENTIONEN
FPC ist gesetzlich verpflichtet, das Spielverhalten der Gäste zu überwachen, zu registrieren und gegebenenfalls rechtzeitig einzugreifen. FPC hat dies in ein „stufenweises Interventionsmodell” umgesetzt. Je nach Schweregrad der Anzeichen werden die Interventionsmaßnahmen auf Alter, Verletzlichkeit und andere Faktoren abgestimmt. Ziel ist es, übermäßiges Spielen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit Glücksspiel ein Spiel bleibt.
Wir handeln sorgfältig gemäß den Datenschutzgesetzen. Ihre Daten sind bei uns sicher und werden nicht an Dritte, wie beispielsweise Behörden, weitergegeben, es sei denn, wir sind dazu durch die Polizei, die Justiz, die Glücksspielbehörde (KSA) oder ein Gerichtsurteil verpflichtet.
Alle Registrierungen werden sowohl manuell von qualifizierten Mitarbeitern (Änderungen/Abweichungen im Spielverhalten) als auch automatisiert (Besuchsfrequenz) durchgeführt. Bei Bedarf wird Kontakt mit der Zentrale aufgenommen. Unsere Mitarbeiter in den Casinos spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung unserer Suchtpräventionspolitik. Sie absolvieren intensive Schulungen im Bereich Suchtprävention, sowohl in Bezug auf Grundkenntnisse als auch auf vertiefende/ergänzende Kenntnisse. Sie lernen, problematisches Verhalten frühzeitig zu erkennen (Veränderungen im Spielverhalten) und entwickeln Gesprächsfähigkeiten (motivierende Gesprächstechniken), um aktiv zur Präventionspolitik beizutragen.
SIGNALE, DIE AUF EIN MÖGLICHES ERHÖHTES RISIKO HINWEISEN KÖNNEN
- Zunahme der Spielhäufigkeit und Spieldauer.
- Abweichende Spielzeiten und verändertes Einsatzverhalten.
- Regelmäßiges Setzen großer Geldbeträge, insbesondere wenn dies zu finanziellen Problemen führt.
- Unangemessenes Verhalten gegenüber Mitarbeitern oder anderen Gästen.
Unsere Mitarbeiter sind darin geschult, risikobehaftetes Verhalten frühzeitig zu erkennen und auf der Grundlage dieser Indikatoren einzugreifen.
Wir greifen ein, wenn:
- Die Analyse des Spielverhaltens deutet auf möglicherweise exzessives Spielverhalten hin.
- Spezifische Anzeichen deuten auf problematisches Spielverhalten hin.
- Externe Meldungen werden von Familienangehörigen oder Dritten, die mit dem Gast in Verbindung stehen, entgegengenommen.
Familienangehörige oder Dritte können Hinweise an Casino-Mitarbeiter, die Zentrale oder direkt an die Abteilung Responsible Gambling unterresponsiblegambling@jhgroup.nl melden. Diese Meldungen werden vertraulich behandelt und ernst genommen. Familienangehörige ersten Grades (Partner, Eltern, Geschwister und/oder erwachsene Kinder) können eine Meldung machen, wenn sie sich Sorgen über das Spielverhalten eines Angehörigen machen. Auch Dritte, wie Bewährungshelfer, Vermögensverwalter, Freunde oder Personen aus der Suchtkrankenhilfe, können relevante Meldungen machen.
Ansprechen des Gastes
Ein Gast wird angesprochen, wenn die oben genannten Signale – Meldungen – wahrgenommen werden. Mögliche Gesprächsthemen sind:
- Erklären, warum der Gast angesprochen wird, und das Spielverhalten besprechen.
- Einblick in das Spielverhalten geben und Beratung zur Verwendung der Spielgrenzenkarte bieten.
- Die Übergabe der Broschüre über verantwortungsbewusstes Glücksspiel.
- Empfehlen Sie einen Glücksspieltest, um mehr Einblick in das Spielverhalten zu erhalten.
- Erklären Sie, dass das Reservieren oder Spielen an mehreren Automaten keinen Einfluss auf das Ergebnis hat.
- Die Gefahren der Spielsucht diskutieren und Möglichkeiten zur Mäßigung des Verhaltens aufzeigen.
- Besprechung eines Gesprächs/Termins mit dem Responsible Gambling Manager.
- Besprechung freiwilliger Einschränkungen hinsichtlich Spielzeit, Zeitblöcken oder Besuchsfrequenz.
- Informationen über Hilfsangebote und Suchtbehandlung geben und den Gast motivieren, Hilfe zu suchen.
- Informieren über die Möglichkeit eines obligatorischen örtlichen Zugangsverbots.
- Option für ein freiwilliges landesweites Zugangsverbot über CRUKS (Zentrales Register für den Ausschluss von Glücksspielen) besprechen.
Persönliches Gespräch mit dem Gast
Ein persönliches Gespräch findet statt, wenn frühere Interventionen keine oder nur unzureichende Ergebnisse gebracht haben oder wenn der Verdacht auf schwerwiegendes problematisches Spielverhalten besteht. Während dieses Gesprächs ist es wichtig, ein Bewusstsein zu schaffen, unter anderem durch motivierende Gesprächstechniken wie das Stellen offener Fragen, Zusammenfassen, reflektierendes Zuhören (auf das, was jemand wirklich sagen möchte, und dies dann in eigenen Worten in einer Reflexion zum Gespräch zusammenfassen). Während dieses Gesprächs werden folgende Punkte besprochen:
- Das Spielverhalten und dessen Entwicklung, die Risiken der Spielsucht und die Motivation zum Spielen.
- Die Auswirkungen des Spielverhaltens auf Einkommen, Vermögen, Familie, Arbeit und Gesundheit.
- Der Grad der Abhängigkeit von Glücksspielen.
- Beratung zu freiwilligem Ausschluss über CRUKS bei schwerwiegenden Anzeichen.
- Im Falle einer Ablehnung wird die Glücksspielbehörde mittels einer Meldung über problematisches Spielverhalten informiert.
Registrierungen und Interventionen
Bei der Ansprache eines Gastes ohne persönliches Gespräch werden folgende Daten erfasst:
- Identität des Gastes.
- Datum und Uhrzeit des Eingriffs.
- Grund für die Intervention.
- Welche Maßnahme wurde ergriffen?
- Reaktion des Gastes.
Bei der Ansprache eines Gastes im Rahmen eines persönlichen Gesprächs werden folgende Daten erfasst:
- Identität des Gastes.
- Datum und Uhrzeit der Wartung.
- Anlass und besprochene Themen.
- Frühere Hinweise und Analyse des Spielverhaltens.
- Schlussfolgerungen auf Grundlage des Gesprächs und früherer Analysen.
- Zuvor getroffene Maßnahmen.
- Vereinbarungen für die Nachfolge.
- Reaktion des Gastes und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.